Schildkröten aussetzen ist Tierquälerei und Faunenverfälschung !!
Das ist Kalle.
Kalle ist eine nordamerikanische Schmuckschildkröte und wurde in einem deutschen Teich ausgesetzt.
Weil Kalle hier nicht heimisch ist, machte ihm der Winter schwer zu schaffen.
Lungenentzündung, Nekrosen und Erfrierungen waren die Folge.
Nachdem ihn ein netter Mensch gefunden und in eine Auffangstation gebracht hatte, wurde alles
versucht, um sein Leben zu retten.
Doch ihm fielen erst große Teile der Haut und dann seine erfrorenen Zehen ab und er starb nach kurzer Zeit.
Von den hier ausgesetzten Schildkröten wird es vielen ähnlich ergehen !
Sie haben sich über eine lange Zeit hinweg an die Bedingungen in ihren heimischen Lebensräumen
angepasst. Die Herausforderung, diese Tiere als Haustier zu halten, besteht darin, diese Bedingungen
so genau wie möglich herzustellen, damit diese Tiere ein langes gesundes Leben führen können.
Wer sich dieser Herausforderung nicht stellen kann, sollte sich so ein Tier nicht anschaffen. Schon gar
nicht, um es dann später auszusetzen, damit es sich in einer Umgebung, an die es nicht angepasst
ist, langsam zu Tode quält !
Wer sich eine Schildkröte anschaffen will, sollte sich zunächst gründlich in der Fachliteratur
informieren, z.B. über die zu erwartende Endgröße und die Lebensbedingungen des Tieres.
Das Aussetzen von Schildkröten ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 41, verboten.
Dort heißt es sinngemäß, dass Tiere und Pflanzen, die eine Gefährdung für die vorhandenen Tier- und
Pflanzenwelt darstellen, unter keinen Umständen ausgesetzt werden dürfen.
Viele Schildkröten sind Allesfresser und ernähren sich von Eiern, Larven und Pflanzenteilen sowie
verschiedenen für den Naturhaushalt wichtigen Kleintieren wie z. B. Wasserflöhen, die das Wasser
durch ständiges Filtern säubern.
Damit wird durch das Aussetzen von Schildkröten das lokale Aussterben besonders gefährdeter
Tierarten, wie etwa Amphibien, massiv beschleunigt. Oft sind es gerade die seltenen Amphibienarten
wie Laubfrosch und Kammmolch, die binnen weniger Jahre lokal ausgerottet werden können. Dieser
Vorgang geht schleichend vor sich, da in der Regel nicht erwachsene Tiere, sondern die Eier, Larven
und Kaulquappen vertilgt werden.
Auch seltene, unter Schutz stehende Insekten wie viele Libellenarten sind betroffen.
Deswegen kann diese Ordnungswidrigkeit mit mehreren tausend Euro Strafe geahndet werden !